Zur Betriebsausstattung gehören Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die für die Produktionsausstattung erforderlich sind und nicht den technischen Anlagen und Maschinen zugeordnet werden können.
Dies können bspw. sein:
- Werkstatteinrichtungen, Werkzeuge, Werksgeräte, Vorrichtungen und Modelle
- Prüf- und Messmittel
- Lagereinrichtungen wie Regale, Schränke, Geräte zur computergesteuerten Lagerhaltung
- Werkstatteinrichtungen
- Muster und Formen, soweit diese nicht maschinengebunden sind
- Transporteinrichtungen außerhalb des unmittelbaren Produktionsprozesses (Rollenbahnen, Drahtseilbahnen, Gleisanlagen, Lokomotiven)
- Kantineneinrichtungen
- Einrichtungen für den Feuer- und Werkschutz
- Kraftwagen (Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Gabelstapler)
- Transportbehälter
- Baustellencontainer
- Arbeitsbühnen, Lagerbehälter, Tanks
- Geräte und Einrichtungen von Labor-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
- Mietereinbauten und vorübergehende Einbauten
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