Zur Betriebsausstattung gehören Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die für die Produktionsausstattung erforderlich sind und nicht den technischen Anlagen und Maschinen zugeordnet werden können.

Dies können bspw. sein:

  • Werkstatteinrichtungen, Werkzeuge, Werksgeräte, Vorrichtungen und Modelle
  • Prüf- und Messmittel
  • Lagereinrichtungen wie Regale, Schränke, Geräte zur computergesteuerten Lagerhaltung
  • Werkstatteinrichtungen
  • Muster und Formen, soweit diese nicht maschinengebunden sind
  • Transporteinrichtungen außerhalb des unmittelbaren Produktionsprozesses (Rollenbahnen, Drahtseilbahnen, Gleisanlagen, Lokomotiven)
  • Kantineneinrichtungen
  • Einrichtungen für den Feuer- und Werkschutz
  • Kraftwagen (Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Gabelstapler)
  • Transportbehälter
  • Baustellencontainer
  • Arbeitsbühnen, Lagerbehälter, Tanks
  • Geräte und Einrichtungen von Labor-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
  • Mietereinbauten und vorübergehende Einbauten

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