Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
4.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Bilanz
Die aktivierungspflichtigen Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind dem abnutzbaren Sachanlagevermögen zuzuordnen, sofern nicht die (eher seltenen) Sonderfälle vorliegen, die einen Ausweis im Umlaufvermögen erfordern. Das Anlagevermögen ist vom Bilanzierenden gesondert auszuweisen und im Regelfall nach folgendem Bilanzgliederungsschema zu gliedern:
A. |
Anlagevermögen |
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
II. |
Sachanlagen |
1. |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
2. |
technische Anlagen und Maschinen |
3. |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
4. |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
III. |
Finanzanlagen |
Tab. 1: HGB-Gliederungsschema des Anlagevermögens
4.2 Vereinfachungsregelungen beim Ausweis
Das Gliederungsschema nach § 266 Abs. 2 HGB ist für große und mittelgroße Gesellschaften verbindlich vorgeschrieben. Kleine Kapitalgesellschaften können wahlweise eine verkürzte Bilanz aufstellen. Hierbei sind lediglich die Positionen des § 266 Abs. 2 HGB aufzuführen, die mit Buchstaben und römischen Zahlen gelistet sind. Die Unterposition "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" würde in diesem Fall in der Position "Sachanlagen" zusammengefasst werden.
4.3 Betriebs- und Geschäftsausstattung im Kontenplan
Sofern die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Anlagevermögen als Vermögensgegenstand zu aktivieren ist, stehen in den DATEV-Standard-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 folgende Konten zur Verfügung:
SKR 03 |
SKR 04 |
Kontobezeichnung |
0300 |
0500 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
0310 |
0510 |
Andere Anlagen |
0320 |
0520 |
Pkw |
0350 |
0540 |
Lkw |
0380 |
0560 |
Sonstige Transportmittel |
0400 |
0630 |
Betriebsausstattung |
0410 |
0635 |
Geschäftsausstattung |
0420 |
0650 |
Büroeinrichtung |
0430 |
0640 |
Ladeneinrichtung |
0440 |
0620 |
Werkzeuge |
0450 |
0680 |
Einbauten in fremde Grundstücke |
0460 |
0660 |
Gerüst- und Schalungsmaterial |
0490 |
0690 |
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Tab. 2: DATEV-Konten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.4 Besonderheiten beim Ausweis
Bei der Anschaffung oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung können geleistete Anzahlungen oder im Bau befindliche Anlagen der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu einer besonderen bilanziellen Behandlung führen.
4.4.1 Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen
Geleistete Anzahlungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen stellen Vorleistungen für ein (noch) nicht erfülltes Geschäft dar. Diese so sogenannten "schwebenden Geschäfte" sind zum Bilanzstichtag erfolgsneutral abzubilden, da sie als Kredit des Bestellers an den Lieferanten anzusehen sind, der seine Verpflichtungen aus dem Geschäft (noch) nicht erfüllt hat.
Freiwillig geleistete (An-) Zahlungen
Leistet ein Besteller vorab freiwillig Zahlungen an den Verkäufer, weil gerade Geld über ist, liegt grundsätzlich keine Anzahlung im bilanzrechtlichen Sinne vor.
Für die erfolgsneutrale Abbildung von Anzahlungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen sehen die Kontenrahmen in der Regel spezielle Anzahlungskonten vor. Im DATEV-Standard-Kontenrahmen sind dies die Konten 0499 (SKR 03) und 0795 (SKR 04) mit der Kontobeschriftung "Anzahlungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung".
Sobald das schwebende (Anschaffungs-)Geschäft durch vollständige Leistungserbringung des Lieferanten erfüllt ist, hat eine Umbuchung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Anzahlung auf ein Konto des Anlagevermögens zu erfolgen.
Anzahlung für die Anschaffung einer Verkaufstheke
Der Unternehmer SellOnSalesCounter OHG bestellt für seinen Verkaufsraum eine hochwertige Verkaufstheke aus Holz und Glas für 5.000 EUR netto. Da die Theke in Handarbeit hergestellt wird, verlangt der Hersteller nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Verkaufspreises.
Die Anzahlungsrechnung über 2.500 EUR netto ist bis zur Fertigstellung der Verkaufstheke auf das Konto 0499 (SKR 03) oder 0795 (SKR 04) zu buchen.
4.4.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau
Tätigt ein bilanzierendes Unternehmen Ausgaben oder Aufwendungen für Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattungen, die am Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind, so sind diese unter "Anlagen im Bau" zu aktivieren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Aufwendungen um Eigen- oder Fremdleistungen handelt.
Auch für die Aktivierung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen im Bau sehen die Kontenrahmen spezielle Buchungskonten vor. Im Falle des DATEV-Standard-Kontenrahmens sind dies die Konten 0498 (SKR 03) und 0785 (SKR 04) mit der Kontobeschriftung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau".
Bau einer Verkaufstheke
Die DIY-SalesCounter GmbH möchte eine neue Verkaufstheke aus Holz mit individueller Beleuchtung anschaffen. Sie bestellt eine lieferbare Standard-Theke, die von eigenen Mitarbeitern montiert und aufgestellt wird. Zusätzlich wird ein externer Elektriker beauftragt, der die notwendigen Arbeiten für die elektrischen Lichtanschlüsse vornimmt.
Bis zur Fertigstellung der Theke werden die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingehenden Rechnungen auf dem AiB-Konto 0498 (SKR 03) oder ...