1 Zweck der Betriebsnummer
Arbeitgeber erstatten für ihre Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Betriebe an dem automatisierten Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist ein wichtiges Merkmal im Meldeverfahren der Sozialversicherung. Mithilfe der Betriebsnummer werden Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsträgern identifiziert. Beitragszahlungen können dem betreffenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden.
2 Aufbau einer Betriebsnummer
Die Betriebsnummer ist eine 8-stellige Zahl. Die ersten 3 Stellen der Betriebsnummer enthalten die Schlüsselnummer der für die Vergabe der Betriebsnummer zuständigen örtlichen Arbeitsagentur. Die folgenden 4 Stellen kennzeichnen den Betrieb (Betriebsteil des Unternehmens), dem die Betriebsnummer zugeteilt worden ist. Sie sind eine reine Nummernfolge und dienen der Identifikation im Rahmen des Melde- und Beitragseinzugsverfahrens der Sozialversicherung. Die letzte Stelle enthält die im Modulo-10-Verfahren ermittelte Prüfziffer.
Aufbau der Prüfziffer
Die Prüfziffer der Betriebsnummer wird folgendermaßen ermittelt:
- Die Ziffern der Betriebsnummer in der 1. bis 7. Stelle werden – beginnend mit der höchsten Stelle (links stehende Ziffer) – mit den Zahlen 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 vervielfältigt.
- Aus den Ergebnissen werden die Quersummen gebildet.
- Die Quersummen werden addiert.
- Die sich aus dieser Addition ergebende Summe wird durch die Zahl 10 geteilt.
- Der sich ergebende Rest (auch die Ziffer "0") ist die Prüfziffer.
- Als letzte Ziffer der Betriebsnummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die Ziffer zulässig, die sich ergibt, wenn die errechnete Prüfziffer um die Konstante 5 erhöht wird.
Durch die Erhöhung der Prüfziffer um die Konstante 5 wird ein "Überlaufen" der Betriebsnummer verhindert (ähnliche Regelung wie bei der Vergabe von Versicherungsnummern).
Für die Rentenberechnung ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer dem Rechtskreis (West oder Ost) zugeordnet wird, in dem er beschäftigt ist.
3 Vergabe der Betriebsnummer
3.1 Zuständige Stelle
Die Betriebsnummern werden vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Saarbrücken vergeben. Der BNS ist seitdem der erste Ansprechpartner für
- Arbeitgeber,
- Steuerberater,
- Krankenkassen,
- Gewerbeämter,
- Handelsregister und
- andere Institutionen,
wenn es um die Vergabe und Aktualisierung von Betriebsnummern geht.
Anschrift des Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0800 4555520
E-Mail-Adresse: Betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de (> Unternehmen > Betriebsnummern-Service)
3.2 Betriebsnummernvergabe für besondere Betriebe
Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service die Betriebsnummer.
Es gibt 3 Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer bei einer anderen Institution zu beantragen ist:
- Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis eines geringfügig entlohnten Minijobs beschäftigen. Für diese ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
- Knappschaftliche Betriebe (Gewinnung von Mineralien, z. B. Kohle) oder Betriebe, die Mitarbeiter in einem knappschaftlichen Betrieb einsetzen oder Mitarbeiter beschäftigen, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden. Für diese ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
- Betriebe der See-Berufsgenossenschaft. Für diese ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, Bereich See-Krankenkasse, Hamburg, zuständig.
3.3 Form des Antrags
Eine Betriebsnummer kann ausschließlich auf elektronischem Weg beantragt werden. Der Antrag auf Betriebsnummern-Vergabe kann vom Arbeitgeber selbst oder von seinem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer gestellt werden.
3.4 Notwendige Daten für den Vergabeantrag
Für die Beantragung der Betriebsnummer sind insbesondere
- Name und Anschrift des Beschäftigungsbetriebs,
- Beschäftigungsart,
- die wirtschaftliche Tätigkeit,
- die Rechtsform und
- die in der gesetzlichen Unfallversicherung maßgebende Unternehmensnummer des Unternehmens, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,
elektronisch zu übermitteln.
3.5 Absendernummer
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Datenübermittlung eine Absendernummer (Betriebsnummer des Arbeitgebers) zu verwenden. Die Absendernummer wird aufgrund eines elektronischen Antrags bei der Vergabe eines Zertifikats zur Sicherung der Datenübertragung von der zertifikatsausstellenden Stelle (Trustcenter der ITSG) vergeben.
4 Änderung von Betriebsdaten
Änderungen der Betriebsdaten sind dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen. Hierzu zählen:
- Eröffnung einer weiteren Niederlassung,
- Verlegung eines Betriebs/einer Niederlassung,
- Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszwecks,
- Änderung von Name/Bezeichnung oder Anschrift,
- Betriebsschließungen,
- Wiedereröffnung des Betriebs,
- Änderungen bei den Attributen Insolvenzgeldumlage, Umlage U1 und Sofortmeldepflicht,
- Änderung Ansprechpartner im Meldeverfahren,
- Änderung der Unternehmensnummer in der g...