Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.
Es ist ebenfalls für alle anderen das Lohnsteuerverfahren betreffenden Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zuständig. So hat der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft an das Finanzamt seiner lohnsteuerlichen Betriebsstätte zu richten, wenn sie Bindungswirkung entfalten soll.
An das Betriebsstättenfinanzamt ist auch eine von der Haftung (Rückforderung) befreiende Anzeige über zu wenig einbehaltene Lohnsteuer zu richten.
Weitere Zuständigkeiten des Betriebsstättenfinanzamts
Das Betriebsstättenfinanzamt ist ferner zuständig für die
- Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung,
- Erteilung einer Anrufungsauskunft,
- Genehmigung einer Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG oder § 37a EStG,
- Erteilung von Bescheinigungen über die Lohnsteuerbefreiung einzelner Arbeitnehmer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen,
- Erteilung einer Identifikationsnummer (IdNr) für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer und
- Ausfertigung von Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer bei der Eintragung von Freibeträgen (Werbungskosten) und Kinderfreibeträgen.
Mitteilung der Identifikationsnummer auf Anfrage des Arbeitgebers
Die Zuteilung einer Identifikationsnummer kann auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer dazu bevollmächtigt hat. Wichtig für die Vergabe ist das Vorliegen der notwendigen Identitätsnachweise des Arbeitnehmers.
Die Notwendigkeit zur Vergabe einer Identifikationsnummer ergibt sich durch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab dem Jahr 2023. Wurde bereits eine Identifikationsnummer vergeben, teilt das Finanzamt die diese bereits auf formlose schriftliche Anfrage des Arbeitgebers mit, wenn
- der Arbeitgeber für betroffene Beschäftigte bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 (mittels eTin) übermittelt hat,
- der Arbeitgeber zugleich versichert, dass das Dienstverhältnis über den 31.12.2022 hinaus fortbestanden hat und
- der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Identifikationsnummer mitzuteilen, trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.
Die Anfrage muss den Namen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift des Beschäftigten enthalten.
Zuständigkeit für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
Das Betriebsstättenfinanzamt ist auch für die Bildung und die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig, wenn der Arbeitnehmer beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Wurde diesen Arbeitnehmern keine Identifikationsnummer zugeteilt, hat ihnen das Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug auszustellen, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis vorlegen muss.
Erst mit dem Veranlagungszeitraum, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht besteht, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitzfinanzamt. Das Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.