1.1 Überblick über das Beratungsfeld
Die klassischen Tätigkeiten des Steuerberaters (Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung) verlieren durch die fortschreitende Digitalisierung teilweise deutlich an wirtschaftlicher Attraktivität. Die Erschließung neuer, lukrativer Beratungsfelder gewinnt aus Sicht vieler Kanzleien daher immer mehr an Bedeutung. Auch Mandanten erwarten von ihrem Steuerberater immer häufiger ganzheitliche Beratungsansätze, denn die zunehmende Konkurrenz in vielen Branchen zwingt die Mandanten, das betriebswirtschaftliche Instrumentarium intensiver zu nutzen als bisher, um die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zu sichern. Betriebswirtschaftliche Themen (wie z. B. Umsatzsteigerung oder Kostensenkung) stoßen bei Mandanten meist auch auf größeres Interesse als die schwer verständliche Materie "Steuern". Außerdem fragen Banken bei Bonitätsprüfungen häufig nach der Anwendung betriebswirtschaftlicher Instrumente im Mandantenbetrieb (z. B. Kostenrechnung, Planungsrechnungen und Nachfolgeregelungen).
Die betriebswirtschaftliche Beratung wird daher von immer mehr Kanzleien verstärkt angeboten. Wer dieses Beratungsfeld nicht abdeckt, muss damit rechnen, dass Mandanten zu Berufskollegen mit entsprechendem Beratungsangebot wechseln. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit darf die betriebswirtschaftliche Beratung im Beratungsangebot einer modernen Kanzlei nicht fehlen. Steuerberater haben besonders günstige Voraussetzungen für die betriebswirtschaftliche Beratung ihrer Mandanten: Die Kanzlei kennt bei langjährigen Mandatsbeziehungen die wirtschaftliche und persönliche Situation des Mandanten sehr genau und verfügt über Informationen, die sich ein externer Unternehmensberater oft erst zeit- und arbeitsaufwendig beschaffen muss. Außerdem bietet die betriebswirtschaftliche Beratung ein erhebliches Honorarpotenzial, wie die Tagessätze von Unternehmensberatern immer wieder beweisen.
Mit Hilfe dieses Leitfadens kann das betriebswirtschaftliche Beratungsangebot der Kanzlei systematisch ausgebaut werden. Dazu werden berufsrechtlich zulässige und wirtschaftlich lukrative Beratungsleistungen kompakt und praxisorientiert dargestellt. Zahlreiche Arbeitshilfen (Checklisten, Mustertexte und -lösungen) erleichtern die Umsetzung in der Praxis. Aus dem weiten Feld der betriebswirtschaftlichen Beratung werden nachfolgend (Tz. 2) behandelt:
- Kurzanalyse des Mandantenbetriebs
- Einführung einer Kostenrechnung im Mandantenbetrieb
- Ertragsteigerung im Mandantenbetrieb
- Unternehmensbewertung
- Strategieentwicklung in Klein- und Mittelbetrieben.
1.2 Benötigte Fähigkeiten
In der Kanzlei muss zunächst definiert werden, welche betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen zusätzlich angeboten werden sollen und welches Fachwissen dazu benötigt wird. Zu den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Beratungsfeldern gehören:
- Bilanzanalyse/Kennzahlenanalyse
- Erfolgs- und Finanzplanung
- Kostenrechnung
- Unternehmensfinanzierung/Rating
- Investitionsrechnung
- Controlling
- Unternehmens-/Existenzgründung
- Unternehmenskauf/Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskrisen
Die betriebswirtschaftliche Beratung erfordert in stärkerem Umfang als die steuerliche Beratung den Dialog mit dem Mandanten, z. B. in Besprechungen oder bei Workshops im Mandantenbetrieb. Hier kommt es für den Steuerberater darauf an, gemeinsam mit dem Mandanten betriebswirtschaftliche Konzepte und Strategien zu erarbeiten und den Mandanten bei der anschließenden Umsetzung zu unterstützen. Viele Lösungsansätze sind oft bereits latent in den Köpfen des Mandanten bzw. seiner Mitarbeiter vorhanden und müssen nur mit geeigneten Techniken und Methoden formuliert, strukturiert und umgesetzt werden. Für diese Beratungssituationen ist ein bestimmtes "Methodenwissen" sehr hilfreich. Zu den wichtigsten Techniken gehören:
- Moderationstechniken (Leitung von Besprechungen und Workshops),
- Kreativitätstechniken,
- Präsentationstechniken,
- Projektmanagementtechniken.
Persönliche Kompetenzen erweitern
Zur Aneignung dieses methodischen Wissens existiert ein umfangreiches Literatur- und Seminarangebot. Im Internet finden sich bei Eingabe des entsprechenden Suchbegriffs zu jedem Thema umfangreiche Literatur und zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen.
1.3 Benötigte Ressourcen
Personelle Ressourcen
Die Aneignung des erforderlichen Wissens und die Durchführung der betriebswirtschaftlichen Beratungen kann durch den Kanzleiinhaber oder durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Es sollte jedoch eine Person dauerhaft und regelmäßig für diesen Aufgabenbereich zuständig sein, um die Routine zu entwickeln, die für eine rationelle Bearbeitung der Beratungsaufträge erforderlich ist. Dies betrifft nicht nur die fachliche Tätigkeit, sondern auch die Einarbeitung in die betriebswirtschaftlichen EDV-Programme.
Neue Mitarbeiter als Investition in die Zukunft
Manche Kanzleien stellen Mitarbeiter speziell und ausschließlich für die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Beratungsaufträge ein. Im ersten Jahr "rechnet" sich dieser neue Mitarbeiter wirtschaftlich vielleicht noch nic...