(1) Besondere forstfachliche Begriffe, die in direktem Zusammenhäng mit den einzelnen Bestimmungen zur Bewertung forstwirtschaftlicher Nutzungen stehen, werden in den entsprechenden Abschnitten dieses Teils der Richtlinien erläutert. Allgemeine forstfachliche Begriffe werden in den nachfolgenden Absätzen erläutert.

 

(2) Aufstockender Holzbestand: Gesamtheit der auf einer Forstfläche stehenden Bäume.

 

(3) Bestandsbegründung: Begründung eines Waldbestands durch künstliche Maßnahmen wie zum Beispiel Pflanzung oder durch Maßnahmen zur Ausnutzung natürlicher Vorgänge wie zum Beispiel des natürlichen Samenabwurfs der Bäume.

 

(4) Bestandskreisfläche: Summe der Kreisflächen aller Bäume eines Waldbestands, ausgedrückt in Quadratmeter je Hektar. Die Kreisfläche eines Baumes ist die Fläche seines Stammquerschnitts in bestimmter Höhe über dem Boden, im allgemeinen in 1,30 m Höhe.

 

(5) Betriebsklasse: Gesamtheit aller Bestände einer Holzart in einem Betrieb, die nach derselben Betriebsart, zum Beispiel als Hochwald, und mit derselben Umtriebszeit bewirtschaftet werden.

 

(6) Derbholz: Oberirdische, einen Durchmesser von über 7 cm mit Rinde aufweisende Holzmasse eines Baumes, ausschließlich des bei der Fällung am Wurzelstock verbleibenden Schaftholzes.

 

(7) Erntefestmeter: Maßeinheit für das tatsächliche oder veranschlagte Einschlagsergebnis in Derbholz einschließlich Rinde.

 

(8) Festmeter: Grundmaßeinheit für die Bestimmung des Rauminhalts der naturgewachsenen Hölzer; nach forstlichem Sprachgebrauch Bezeichnung für einen Kubikmeter rohen Holzes.

 

(9) Forstbetriebsgutachten: In vereinfachter Form für einen kleineren Forstbetrieb aufgestelltes Forstbetriebswerk.

 

(10) Forstbetriebswerk: Zusammenfassung aller Schriften und Karten, in denen für den Forstbetrieb die Ergebnisse der Forsteinrichtung hinsichtlich Zustandserfassung und Planung niedergelegt sind.

 

(11) Holzgewinnung: Fällung des Holzes einschließlich seines Transportes vom Fällungsort an abfuhrgünstige Stellen im Walde.

 

(12) Homa: Kurzbezeichnung für Holzmeßanweisung - Verordnung über die Aushaltung, Messung und Sortenbildung des Holzes in den deutschen Forsten vom 1. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 89, Bundesgesetzbl. III – 790 – 4 –).

 

(13) Kernwuchs: Aus Samen hervorgegangener Baum.

 

(14) Schwierigkeitszuschlag: Zuschlag zum Akkordsollverdienst der Waldarbeiter, der im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Holzaufarbeitung bemessen und in vom Hundert des Akkordsollverdienstes ausgedrückt wird.

 

(15) Stockausschlag: Ausschlag junger Bäume aus Wurzelstöcken.

 

(16) Umtriebszeit: Durchschnittliches Alter, in dem die in einer Betriebsklasse zusammengefaßten Bestände einer Holzart zur Endnutzung kommen sollen.

 

(17) Unterabteilung: Waldeinteilungseinheit und zugleich Planungs- und Buchungseinheit im Forstbetrieb.

 

(18) Vollbestockung: Tatsächlicher Vorrat beziehungsweise tatsächliche Bestandskreisfläche stehen bei Vollbestockung im Verhältnis 1 : 1 zum Vorrat beziehungsweise zur Kreisfläche des verbleibenden Bestands einer bestimmten Ertragstafel.

 

(19) Vorrat: Stehende Derbholzmasse eines Waldbestands.

 

(20) Vorratsfestmeter: Maßeinheit für die stehenden Derbholzmassen im Walde einschließlich Rinde.

 

(21) Wirtschaftspappeln: Pappeln, die auf Grund ihres Nutzholzwerts wirtschaftliche Bedeutung haben.

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