Rz. 22

Beim gewogenen Durchschnittsverfahren handelt es sich um ein periodisch durchzuführendes Verfahren, welches eine Durchschnittsbildung auf der Basis der mit den Zugangsmengen gewogenen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vornimmt. Für Zwecke des Jahresabschlusses muss diese Durchschnittsbildung mindestens einmal im Geschäftsjahr durchgeführt werden. Eine häufigere Durchschnittsbildung, z. B. quartals- oder monatsweise, führt zu einer besseren Anlehnung an den Vergleichswert aufgrund einer Einzelbewertung, ist jedoch immer noch spürbar gröber als der sich aufgrund einer gleitenden Durchschnittsbewertung ergebende Wert. Auch für Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung ist eine monatliche Durchschnittsrechnung zweckmäßiger.

 

Rz. 23

Ein erheblicher Nachteil dieser Methode ist die Tatsache, dass auch bei einer vollständigen Lagerräumung (Lagermenge = 0) ein Durchschnittswert existiert. Dieser Effekt entsteht dadurch, dass rechnerisch die Entnahmen aus dem Lager auch aus jenen Zugängen erfolgen, die nach der Entnahme liegen. Letztlich bedeutet dies, dass sich der Einfluss weit zurückliegender Einstandspreise verhältnismäßig lange auswirkt. In Zeiten steigender Preise führt dies zu einer tendenziell niedrigeren Bewertung des Vorratsvermögens und zu einer Erhöhung des Periodenaufwandes gegenüber einer direkten Einzelbewertung.

 

Rz. 24

Rechentechnisch werden bei diesem Verfahren die mit den Zugangsmengen gewogenen Einstandspreise addiert und der sich daraus ergebende Zugangswert durch die Zugangsmenge dividiert. Der sich daraus ergebende gewogene Durchschnittswert wird für die Bewertung aller Abgänge der Periode und für die Bewertung des Periodenendbestandes herangezogen. Der Periodenanfangsbestand (entsprechend dem Endbestand der Vorperiode) wird wie ein erster Periodenzugang behandelt, sodass sich ein durchschnittlicher Bestandswert ergibt.

 

Rz. 25

Für die Errechnung des gewogenen Durchschnittspreises () kann auf die folgende Formel zurückgegriffen werden:

mit × = Zugangsmenge und i = 1, 2, …., n.

 

Beispiel (durchschnittlicher Bestandswert):

 
Datum   Stück Stückpreis  
1. 12. AB 40 4,00 160,00
3. 12. Zu 20 4,20 84,00
8. 12. Zu 10 4,40 44,00
10. 12. Zu 20 4,30 86,00
13. 12. Zu 10 4,25 42,50
23. 12. Zu 50 4,10 205,00
Dezember   150 4,14 621,50
  Anfangsbestand (AB) 160,00
+ Zugänge (Zu) 461,50
Abgänge (Ab)/Aufwand 517,92
= Endbestand (EB) 25 Stück 103,58
 

Rz. 26

Teilweise ist für das gewogene Durchschnittsverfahren auch eine Rechenmethode zu finden, bei der der Durchschnittswert nur aus dem gewogenen Zugangswert (also ohne Anfangsbestand) als durchschnittlicher Beschaffungswert ermittelt wird. Sofern die Lagerumschlagshäufigkeit kleiner als eine Periode ist und steigende Preise gegeben sind, erscheint es m. E. zulässig, diesen Beschaffungswert auch als durchschnittlichen Endbestandswert anzusetzen. Dadurch wird vermieden, dass sich alte Preise aus Vorperioden auf den aktuellen Wert auswirken; der Hauptnachteil des gewogenen Durchschnittsverfahrens wird so weitgehend vermieden.

 

Beispiel (durchschnittlicher Bestandswert):

 
Datum   Stück Stückpreis  
1. 12. AB 40 4,00 160,00
3. 12. Zu 20 4,20 84,00
8. 12. Zu 10 4,40 44,00
10. 12. Zu 20 4,30 86,00
13. 12. Zu 10 4,25 42,50
23. 12. Zu 50 4,10 205,00
Dezember   110 4,20 461,50
  Anfangsbestand (AB) 160,00
+ Zugänge (Zu) 461,50
Abgänge (Ab)/Aufwand 516,61
= Endbestand (EB) 25 Stück 104,89

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