Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusätzliche Zahlungen bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Leitsatz (NV)
Verspricht ein Arbeitgeber anläßlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einem Arbeitnehmer neben der Zahlung eines Abfindungsbetrages für den Fall längerer Arbeitslosigkeit weitere (spätere) Ausgleichszahlungen "in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen des Arbeitsamtes", so sprechen hinreichend gewichtige Gründe dafür, daß diese nach dem Auslauf des Arbeitslosengeldes gezahlten Ausgleichsbeträge nicht Teil einer einheitlichen Entschädigung i. S. des §24 Nr. 1 Buchst. a EStG sind.
Normenkette
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 04.02.1998 - XI B 108/97 (NV); BFH/NV 1998, 1082
Fundstellen
Haufe-Index 1132999 |
DStR 1998, 677 |
DStRE 1998, 393 |
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