Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Eintritt der Rechtskraft eines finanzgerichtlichen Urteils
Leitsatz (NV)
Trotz Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann die Klage noch wirksam zurückgenommen werden (Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils tritt erst mit Rechtskraft einer Verwerfungsentscheidung ein, vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, Neue Juristische Wochenschrift 1984, 1027).
Normenkette
FGO § 72 Abs. 2 S. 2, § 136 Abs. 2
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 414686 |
BFH/NV 1987, 169 |
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