Entscheidungsstichwort (Thema)
Prozeßvollmacht nur durch geschäftsführenden Gesellschafter der GbR
Leitsatz (NV)
Wird eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach außen von einem Gesellschafter vertreten, so setzt eine wirksame Prozeßbevollmächtigung die Erteilung der Vollmacht durch diesen Gesellschafter voraus (Anschluß an BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1987 VIII R 330/83, BFH/NV 1988, 184 und Urteil vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386 unter 3.).
Vollmachten der nicht geschäftsführenden Gesellschafter für das Revisionsverfahren vermögen die fehlende Vollmacht des geschäftsführenden Gesellschafters nicht zu ersetzen.
Normenkette
BGB §§ 709, 714, 730 Abs. 2 S. 2, § 744 Abs. 2; FGO § 58 Abs. 2 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 420011 |
BFH/NV 1994, 890 |
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