Entscheidungsstichwort (Thema)

Prozeßvollmacht nur durch geschäftsführenden Gesellschafter der GbR

 

Leitsatz (NV)

Wird eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach außen von einem Gesellschafter vertreten, so setzt eine wirksame Prozeßbevollmächtigung die Erteilung der Vollmacht durch diesen Gesellschafter voraus (Anschluß an BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1987 VIII R 330/83, BFH/NV 1988, 184 und Urteil vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386 unter 3.).

Vollmachten der nicht geschäftsführenden Gesellschafter für das Revisionsverfahren vermögen die fehlende Vollmacht des geschäftsführenden Gesellschafters nicht zu ersetzen.

 

Normenkette

BGB §§ 709, 714, 730 Abs. 2 S. 2, § 744 Abs. 2; FGO § 58 Abs. 2 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 420011

BFH/NV 1994, 890

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge