Entscheidungsstichwort (Thema)
Finanzrechtsweg für Klagen auf Erstattung höherer (zusätzlicher) Spielbankabgabe nach dem NSpielbG 1973
Leitsatz (NV)
Die höhere (zusätzliche) Spielbankabgabe nach dem NSpielbG 1973 ist eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuer. Auch für Klagen, mit denen Erstattung bereits entrichteter höherer (zusätzlicher) Spielbankabgabe begehrt wird, ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Normenkette
FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4; GVG § 17a; FVG § 17 Abs. 2; AO 1977 § 3 Abs. 1; AGFGO Nds. § 6; NSpielbG 1973
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.03.1995 - II B 7/93 (NV); BFH/NV 1995, 1012
Fundstellen
Dokument-Index HI1132781 |
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