Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung eines Antrags auf "Aufhebung der getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen"

 

Leitsatz (NV)

Begehrt ein Antragsteller mit seinem Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung angefochtener Steuerbescheide die "Aufhebung der getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen", so wendet er sich im Zweifel nicht zugleich gegen die Rechtswidrigkeit von Pfändungsmaßnahmen, wenn er zur Begründung dieses Antrags lediglich auf seine zugleich erhobene Nichtzulassungsbeschwerde Bezug nimmt.

 

Normenkette

AO 1977 §§ 258, 257; FGO § 69 Abs. 3, §§ 114, 115 Abs. 5 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 09.05.1996 - X S 8/95 (NV); BFH/NV 1996, 733

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132888

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