Entscheidungsstichwort (Thema)
Parkplatzschwierigkeiten als Grund für eine zulassungsfreie Revision?
Leitsatz (NV)
Einer Zulassung zur Einlegung der Revision bedarf es nicht, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - einen der in § 116 FGO angeführten Mängel enthalten. Die Schwierigkeit, in der Nähe des Finanzgerichts einen Parkplatz zu finden, begründet keinen derartigen Mangel; insbesondere werden hierdurch die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.08.1988 - IV R 31/88 (NV); BFH/NV 1990, 41
Fundstellen
Dokument-Index HI1132332 |
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