Entscheidungsstichwort (Thema)
Rücknahme einer NZB
Leitsatz (NV)
1. Bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde kann es zweckmäßig sein, das Verfahren durch Beschluß einzustellen.
2. Der Beschwerdeführer kann die Beschwerde wirksam -- ohne Zustimmung des Beschwerdegegners -- zurücknehmen, auch wenn er nicht nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG zur Vertretung vor dem BFH berechtigt ist.
3. Geht die Rücknahmeerklärung zu einem Zeitpunkt beim BFH ein, in dem die Beschwerdeentscheidung dem Beschwerdeführer noch nicht zugegangen war, wird das Beschwerdeverfahren beendet. Die Beschwerdeentscheidung ist gegenstandslos.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 3, §§ 121, 125
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.11.1997 - X B 166/97 (NV); BFH/NV 1998, 618
Fundstellen
Dokument-Index HI1132980 |
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