Entscheidungsstichwort (Thema)

Rücknahme einer NZB

 

Leitsatz (NV)

1. Bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde kann es zweckmäßig sein, das Verfahren durch Beschluß einzustellen.

2. Der Beschwerdeführer kann die Beschwerde wirksam -- ohne Zustimmung des Beschwerdegegners -- zurücknehmen, auch wenn er nicht nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG zur Vertretung vor dem BFH berechtigt ist.

3. Geht die Rücknahmeerklärung zu einem Zeitpunkt beim BFH ein, in dem die Beschwerdeentscheidung dem Beschwerdeführer noch nicht zugegangen war, wird das Beschwerdeverfahren beendet. Die Beschwerdeentscheidung ist gegenstandslos.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 3, §§ 121, 125

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.11.1997 - X B 166/97 (NV); BFH/NV 1998, 618

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132980

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