Entscheidungsstichwort (Thema)
Körperschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für ESt-Bescheid; Anforderungen an Verfahrensrügen bei NZB: Unrichtigkeit des Tatbestands, Nichtberücksichtigung des Akteninhalts, unterlassene Aussetzung des Verfahrens
Leitsatz (NV)
- Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht mit der Verfahrensrüge im Rechtsmittelverfahren, sondern mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG geltend zu machen.
- Mängel der Beweiswürdigung des FG rechtfertigen grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels.
- Der Körperschaftsteuerbescheid ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10 AO 1977.
Normenkette
FGO §§ 74, 76, 96 Abs. 1, §§ 108, 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3; AO 1977 § 171 Abs. 10
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 12.03.2002 - VIII B 2/01 (NV); BFH/NV 2002, 1273
Fundstellen
Dokument-Index HI1133341 |
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