Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründung einer NZB
Leitsatz (NV)
1. Die Bezeichnung von Unterschieden in den Sachverhalten des angefochtenen Urteils und der vom Finanzgericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Rechtsprechung reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus.
2. Die Behauptung unrichtiger Rechtsanwendung genügt zur Darlegung einer Divergenz nicht.
3. Ein Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist nicht darin zu sehen, daß die schriftliche Urteilsbegründung nicht den im Verkündungstermin mitgeteilten Entscheidungsgründen entspricht.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 3 S. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 13.12.1996 - III B 56/95 (NV); BFH/NV 1997, 581
Fundstellen
Dokument-Index HI1132909 |
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