Entscheidungsstichwort (Thema)

Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausschließlich mit Beschwerde anfechtbar; keine zulassungsfreie Revision wegen Ablehnung eines Vertagungsantrages

 

Leitsatz (NV)

1. Die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ist auch nach Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung ausschließlich mit der Beschwerde anfechtbar.

2. Ein Fall mangelnder Vertretung i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO ist nicht gegeben, wenn ein Antrag auf Vertagung einer mündlichen Verhandlung abgelehnt und durch Urteil entschieden wird.

 

Normenkette

FGO §§ 51, 116 Abs. 1 Nrn. 2-3, § 119 Nrn. 2, 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 15.01.1996 - IX R 32/95 (NV); BFH/NV 1996, 490

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132857

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