Entscheidungsstichwort (Thema)

Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung; Anforderungen an die schlüssige Rüge des (Verfahrens-) Verstoßes gegen § 155 FGO i.V. mit § 227 ZPO; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

  1. Weist das Protokoll über die mündliche Verhandlung keine äußeren Mängel auf, die seine Beweiskraft in Frage stellen könnten, so liefert es den Beweis dafür, dass das FG die für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten beachtet hat. Zu diesen Förmlichkeiten gehören u.a. die in § 160 Abs. 1 ZPO (i.V. mit § 94 FGO) vorgeschriebenen Angaben zum Inhalt des Protokolls. Gegen seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.
  2. Ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V. mit § 119 Nr. 3 und 4 FGO kann nicht daraus hergeleitet werden, dass der frühere Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers nach seiner Ladung zur mündlichen Verhandlung dem Gericht anzeigte, er habe das Mandat niedergelegt.
  3. Zur schlüssigen Rüge, das FG sei im Hinblick auf die kurzfristig vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung angezeigte Niederlegung des Mandats durch den früheren Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers gemäß § 155 FGO i.V.m. mit § 227 ZPO "aus erheblichen Gründen" von Amts wegen gehalten gewesen, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben, zu verlegen oder zu vertagen, muss sich der Beschwerdeführer mit den vom FG angeführten Gründen für die Ablehnung einer Vertagung etc. auseinander setzen und in substantiierter Form Tatsachen vortragen, deren Vorliegen zur Bejahung "erheblicher Gründe" i.S. von § 227 ZPO hätten führen können.
  4. Die schlüssige Rüge der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Beschwerdeführer eine bestimmte abstrakte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche Rechtsfrage herausstellt und substantiiert darauf eingeht, inwieweit diese Rechtsfrage klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei.
 

Normenkette

FGO §§ 94, 115 Abs. 2 Nrn. 1, 3, § 116 Abs. 3 S. 3, § 119 Nrn. 3-4, § 155; ZPO § 160 Abs. 1, §§ 165, 227 Abs. 1

 

Fundstellen

Dokument-Index HI946424

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