Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Zulässigkeit der Revision gegen nach dem 17. Juli 1985 verkündete Urteile der FG
Leitsatz (NV)
Nach dem Gesetz zur Entlastung des BFH in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985 findet gegen nach dem 17. Juli 1985 verkündete Urteile der Finanzgerichte die Revision nur statt, wenn das FG oder auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der BFH sie zugelassen hat.
Normenkette
BFHEntlG i.d.F. des VGFGEntlG v. 4. 7. 1985 (BGBl I, 1274) Art. 1 Nr. 5; BFHEntlG i.d.F. des VGFGEntlG v. 4. 7. 1985 (BGBl I, 1274) Art. 3; FGO § 116
Verfahrensgang
FG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 414509 |
BFH/NV 1988, 384 |
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