Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzlicher Parteienwechsel im Revisionsverfahren

 

Normenkette

FGO § 63; FVG § 17

 

Gründe

Durch die aufgrund des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes ergangene Verordnung der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin vom 4. November 1998 (GVBl für Berlin vom 8. Dezember 1998 S. 374) ist mit Wirkung vom 1. Januar 1999 ―also während des Revisionsverfahrens― die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt für Körperschaften IV in Berlin auf das Finanzamt Spandau übergegangen. Aufgrund dieses Organisationsaktes war im Revisionsverfahren ein gesetzlicher Parteienwechsel eingetreten (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 63 Anm. 6, m.w.N.).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI302395

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