Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile für Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen
Leitsatz (NV)
- Weist das FG die Klage gegen einen Steuerbescheid ab, so umfasst die Rechtskraft der Entscheidung die Feststellung, dass der Bescheid weder nichtig noch rechtswidrig ist; im Verfahren wegen Aussetzungszinsen hinsichtlich dieses Bescheids kann deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, er sei nichtig gewesen.
- Ist im finanzgerichtlichen Verfahren eines Steuerpflichtigen streitig, ob dessen Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen steuerlich anzuerkennen sind, so sind die Angehörigen nicht notwendig beizuladen.
Normenkette
AO 1977 § 237 Abs. 1 S. 1; FGO § 60 Abs. 3, § 110 Abs. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.05.2001 - X B 69/00 (NV); BFH/NV 2001, 1521
Fundstellen
Dokument-Index HI1133263 |
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