Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine zulassungsfreie Revision bei Nichtbescheidung eines Terminverlegungsantrags

 

Leitsatz (NV)

Aus der Nichtbescheidung eines nur einen Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrags darf der Prozessbevollmächtigte nicht schließen, dass der Termin aufgehoben oder verlegt werde. Ein zu Unrecht abgelehnter Terminverlegungsantrag rechtfertigt nicht die zulassungsfreie Revision i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 119 Nr. 4, § 120 Abs. 2 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 18.10.2000 - VIII R 22/00 (NV); BFH/NV 2001, 466

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133241

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