Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertretung bei der Beschwerde gegen die Versagung der PKH durch das FG
Leitsatz (NV)
Die Beschwerde gegen die Versagung der PKH durch das FG muß durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppen eingelegt werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418197 |
BFH/NV 1992, 405 |
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