Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung
Leitsatz (NV)
- Gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Beschwerde nicht gegeben.
- Eine außerordentliche Beschwerde ist nur dann möglich, wenn die Entscheidung des FG mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist oder jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.12.2001 - III B 143/01 (NV)
Fundstellen
Dokument-Index HI1133328 |
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