Entscheidungsstichwort (Thema)
Nicht statthafte Kostenbeschwerde
Leitsatz (NV)
Eine Kostenbeschwerde ist auch dann nicht statthaft, wenn zwar formal die "Entscheidung zur Hauptsache" angefochten, in der Sache jedoch ausschießlich die Kostenfolge beanstandet wird.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 20.07.1998 - VI B 139/98 (NV); BFH/NV 1999, 69
Fundstellen
Dokument-Index HI1133026 |
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