Entscheidungsstichwort (Thema)

Nicht statthafte Kostenbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Eine Kostenbeschwerde ist auch dann nicht statthaft, wenn zwar formal die "Entscheidung zur Hauptsache" angefochten, in der Sache jedoch ausschießlich die Kostenfolge beanstandet wird.

 

Normenkette

FGO § 128 Abs. 4 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 20.07.1998 - VI B 139/98 (NV); BFH/NV 1999, 69

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133026

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