Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige NZB- Einlegung durch Steuerberatungsgesellschaft als Prozeßbevollmächtigte

 

Leitsatz (NV)

1. Art. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 BFHEntlG ist nicht beachtet, wenn eine Revision nach ihrem Inhalt (verwendeter Kopfbogen, Zusatz zur Unterschrift, Wortlaut der Einlegungserklärung - wir -) nicht als Erklärung des unterzeichnenden Steuerberaters, sondern als Erklärung der Steuerberatungsgesellschaft als Prozeßbevollmächtigte zu würdigen ist.

2. Der Mangel in der Vertretung kann nicht nach Ablauf der Beschwerdefrist durch Erklärungen einer postulationsfähigen Person geheilt werden.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 419479

BFH/NV 1994, 570

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