Entscheidungsstichwort (Thema)
Schlüssige Darlegung von Verfahrensrügen
Leitsatz (NV)
Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Verfahrensrügen, mit welchen der Beschwerdeführer geltend macht, die Berufsrichter des FG hätten die Niederschrift über die mündliche Verhandlung gefälscht sowie hinsichtlich der vom Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung getroffenen tatsächlichen Verständigung und erklärten Klagerücknahme "unter Einsatz von Gewalt" und mittels "Drohung mit einem rechtsbeugenden Urteil" auf den Beschwerdeführer und seinen Prozessbevollmächtigten in unzulässiger Weise Druck ausgeübt.
Normenkette
FGO §§ 72, 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 3 S. 3
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 22.02.2005; Aktenzeichen 17 K 6932/03 E) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1382795 |
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