Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH bei Teilerfolg der Klage

 

Leitsatz (NV)

1. Die Gewährung von PKH kommt insoweit nicht in Betracht, als die Kosten der Prozeßführung vier Monatsraten des einzusetzenden Einkommens nicht übersteigen.

2. Bei mutmaßlichem Teilerfolg der Klage sind die den Kläger voraussichtlich treffenden Prozeßkosten nach der zu erwartenden Erfolgsquote zu ermitteln.

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO § 115 Abs. 1, 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 24.08.1998 - VII B 80/98 (NV); BFH/NV 1999, 331

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133029

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