Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsbehelf gegen Berechnung der “fiktiven” Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung

 

Leitsatz (NV)

Einwendungen gegen die Berechnung der “fiktiven” Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen die Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen (gegen Verfügung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2003, EStG Kartei NV, KiSt Nr. 808).

 

Normenkette

EStG § 51a Abs. 2, 5; AO § 351 Abs. 2; KiStG NW § 14

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 24.11.2006; Aktenzeichen 1 K 1909/05 Ki)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1976328

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge