Leitsatz (redaktionell)
Wird die Anordnung einer Lohnsteueraußenprüfung auf die Klage des Arbeitgebers aufgehoben, so kann das FA gleichwohl im Hinblick auf durch diese Prüfung erlangte Kenntnisse einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Arbeitnehmers nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ändern. Ein Verwertungsverbot besteht insoweit nicht.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 09.11.1984 - VI R 157/83 (V)
Fundstellen
Dokument-Index HI1132141 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen