Leitsatz (redaktionell)

Wird die Anordnung einer Lohnsteueraußenprüfung auf die Klage des Arbeitgebers aufgehoben, so kann das FA gleichwohl im Hinblick auf durch diese Prüfung erlangte Kenntnisse einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Arbeitnehmers nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ändern. Ein Verwertungsverbot besteht insoweit nicht.

 

Normenkette

AO 1977 § 173

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 09.11.1984 - VI R 157/83 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132141

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