Entscheidungsstichwort (Thema)
Höhe der § 7 b-Absetzungen nach Hinzuerwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils vom geschiedenen Ehepartner
Leitsatz (NV)
Erwirbt ein Ehepartner nach der Scheidung den hälftigen Miteigentumsanteil des anderen Ehepartners am gemeinsamen Einfamilienhaus hinzu, so kann er nunmehr als Alleineigentümer die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG nur von der Hälfte der Höchstbemessungsgrundlage in Anspruch nehmen. Eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf seinen bisherigen Anteil an den Gebäudeherstellungskosten ist nicht zulässig.
Normenkette
EStG 1983 § 7b Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 1, § 21 Abs. 2, 1. Alt, § 21a
Verfahrensgang
FG Münster |
Fundstellen
Haufe-Index 418007 |
BFH/NV 1992, 103 |
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