Entscheidungsstichwort (Thema)
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen
Leitsatz (NV)
Die Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
Normenkette
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3, 6; KiStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 5
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 23.07.2004; Aktenzeichen 1 K 4952/0) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1481364 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen