Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an eine Prozeßvollmacht
Leitsatz (NV)
1. Die Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines Doppelnamens ist formwirksam, wenn diese Unterzeichnung sich deutlich von einer Paraphe unterscheidet und sicher ist, daß die Unterschrift von dem betreffenden Prozeßbeteiligten stammt.
2. Ein Prozeßbevollmächtigter kann eine ansonsten ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde, die kein Datum der Unterschriftsleistung und keinen Hinweis auf das konkrete gerichtliche Verfahren enthält, dadurch ausreichend konkretisieren, daß er sie der Klageschrift beiheftet.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 20.09.1991 - III R 117/89 (NV); BFH/NV 1992, 673
Fundstellen
Haufe-Index 1132533 |
BFH/NV 1992, 23 |
BFHE 1992, 103 |
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