Entscheidungsstichwort (Thema)
Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe
Leitsatz (NV)
Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) nur abziehbar, wenn die Schule tatsächlich als Ersatzschule genehmigt worden ist.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 66761 |
BFH/NV 1998, 162 |
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