Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe

 

Leitsatz (NV)

Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) nur abziehbar, wenn die Schule tatsächlich als Ersatzschule genehmigt worden ist.

 

Normenkette

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 66761

BFH/NV 1998, 162

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