Entscheidungsstichwort (Thema)

Besteuerung der Urlaubstage von Berufskraftfahrern im internationalen Fernverkehr

 

Leitsatz (NV)

Nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 DBA-Luxemburg sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Berufskraftfahrers mit luxemburgischem Arbeitgeber in Deutschland insoweit von der Besteuerung auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Luxemburg ausgeübt worden ist (Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2002 I B 79/01, BFH/NV 2002, 902, und vom 16. Mai 2002 I B 80/01, BFH/NV 2002, 1423). Dabei sind die auf Urlaubstage und auf arbeitsfreie Tage (Wochenenden, Feiertage) entfallenden Einkünfte des Berufskraftfahrers nicht in vollem Umfang, sondern lediglich anteilig der deutschen Besteuerung zu unterwerfen und im Übrigen von dieser freizustellen (entgegen BMF-Schreiben vom 13. März 2002, BStBl I 2002, 485).

 

Normenkette

DBA LUX Art. 10 Abs. 1-2, Art. 16, 20 Abs. 2 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 06.06.2003; Aktenzeichen 1 K 1390/03)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1239851

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