Schlagwörter

Organschaft, Mehrabführung, Teilwertabschreibung

 

Rechtsfrage (Thema)

Körperschaftsteuergesetz: vororganschaftliche Mehrabführung

1. Kann eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben?

2. Darf für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

KStG § 14

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 30.06.2022; Aktenzeichen 6 K 40/21)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?