Schlagwörter
Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Bewertung, Kapitalwert, Vervielfältiger
Rechtsfrage (Thema)
Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird?
Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
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