Schlagwörter

Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung

 

Rechtsfrage (Thema)

Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:

Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

ErbStG § 9; GG Art. 3; ErbStG § 19 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 08.02.2023; Aktenzeichen 4 K 2771/21)

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