Schlagwörter
Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung
Rechtsfrage (Thema)
Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:
Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
ErbStG § 9; GG Art. 3; ErbStG § 19 Abs. 1
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 08.02.2023; Aktenzeichen 4 K 2771/21) |
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