Schlagwörter

Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Miete

 

Rechtsfrage (Thema)

Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e; EStG § 4 Abs. 4; HGB § 247 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13.12.2022; Aktenzeichen 8 K 8102/21)

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