Schlagwörter

Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Werbung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Kann ein Gegenstand (hier: Werbeflächen) auch dann fiktives Anlagevermögen sein, wenn er nur kurzfristig gemietet oder gepachtet wird? Gilt dies selbst dann, wenn sich das Miet- oder Pachtverhältnis lediglich auf Tage oder Stunden erstreckt?

2. Setzt der Begriff "dauernd" voraus, dass derartige Wirtschaftsgüter ständig für den Gebrauch im Betrieb benötigt werden? Ist es von Bedeutung, dass die Werbeflächen wechseln?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d; HGB § 247 Abs. 2; GewStG § 7; BGB § 535

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Entscheidung vom 23.08.2022; Aktenzeichen 5 K 5101/20)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge