Schlagwörter

Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative, Nießbrauch, Zurechnung, Nachträgliche Betriebseinnahme

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen, oder handelt es sich um nachträgliche Betriebseinnahmen, die nicht in die Gewinnfeststellung der KG eingehen?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sätze 1-2, § 24 Nr. 2, § 5 Abs. 2a; AO § 39 Abs. 1, 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG (Entscheidung vom 17.02.2022; Aktenzeichen 3 K 42/21)

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