Schlagwörter

Passive Veredelung, Einfuhrabgaben

 

Rechtsfrage (Thema)

Handelt es sich um ein fahrlässiges Versäumnis die eingeführte Ware nicht bei dem laut Bewilligung angegebenem Zollamt zur vorübergehenden Ausfuhr anzumelden, sodass die Befreiung von Einfuhrabgaben nicht gewährt werden kann, da die Bedingungen des Art. 150 Abs. 2 ZK nicht erfüllt sind und dies wirkliche Folgen für das reibungslose Verfahren der passiven Veredelung hat?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

ZKDV Art. 292; ZK Art. 150 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 11.08.2021; Aktenzeichen 4 K 1370/20 Z)

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