Schlagwörter
Kapitalertragsteuer, Haftung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Nachforderung
Rechtsfrage (Thema)
Haftung für Kapitalertragsteuer
1. Ist die rückwirkende Änderung von § 27 Abs. 5 KStG durch das SEStEG verfassungsgemäß?
2. Kann für einen Nachforderungsbescheid zur Kapitalertragsteuer die Regelung des § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG herangezogen werden?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
KStG § 27 Abs. 5, § 34 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; AO § 167 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18.06.2020; Aktenzeichen 10 K 5250/16) |
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