Schlagwörter

Aufsichtsrat, Aufwandsentschädigung, Steuerbefreiung, Hoheitliche Tätigkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gemäß § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Nr. 26a

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 12.11.2020; Aktenzeichen 9 K 9167/17)

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