Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung im qualifiziert faktischen Einmann-GmbH-Konzern bei Beendigung einwöchiger Konzernierung durch Anteilsverkauf

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei einer Einmann-GmbH wird die Konzernhaftung erst dann durch fehlende angemessene Rücksichtnahme des Unternehmers ausgelöst, wenn die Gesellschaft infolge der im Konzerninteresse ausgeübten Einwirkungen ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Eine Haftung des herrschenden Unternehmens kommt daher nicht in Betracht, wenn die eingetretenen Verluste auf Umständen beruhen, die mit der Ausübung der Leitungsmacht nichts zu tun haben.

 

Fundstellen

NJW 1997, 943

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