Rn 11
Die Informationsweitergabe ist grundsätzlich formlos möglich.[11] Praktisch lässt sich der gegenseitige Kommunikationsfluss durch regelmäßige Telefon- und Videokonferenzen und gemeinsame (protokollierte) Meetings der verschiedenen Insolvenzverwalter sicherstellen. Die Verwalter sollten aber für spätere Streitfälle eine Mitteilungsart wählen, die einen Nachweis zulässt bzw. bei entsprechenden Meetings Protokolle führen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen