Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 21 Anordnung vorläufiger Ma ... / 1.3 Besonderheiten bei vorläufiger Eigenverwaltung

Dr. Stephan Beth
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn 11

Im Anwendungsbereich der §§ 270b- 270e, also bei den sog. vorläufigen Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, sind die Befugnisse des Insolvenzgerichts aus § 21 eingeschränkt und modifiziert. Das Gericht soll im Regelfall keine Verfügungsbeschränkungen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 anordnen (§ 270c Abs. 3 Satz 1). Anstelle eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll in diesen Fällen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ein vorläufiger Sachwalter bestellt werden (§ 270b Abs. 1 Satz 1). Grundsätzlich bleiben die Befugnisse aus § 21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1a, Nr. 3 bis 5 unberührt.[31] Jedoch hat das Gericht im Rahmen seiner Ermessensausübung die Besonderheiten der vorläufigen Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens zu berücksichtigen.[32] Für die Frage, ob ein Vollstreckungsverbot (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) im Schutzschirmverfahren auf Antrag des Schuldners anzuordnen ist, besteht kein gerichtliches Ermessen (§ 270d Abs. 3). In Betracht kommt aber die Anordnung eines Einziehungsverbots nach § 21 Abs. 2 Nr. 5.[33] Bei Zahlungspflichten, deren Nichterfüllung strafbewehrt ist, wird die Frage der Anwendung des § 21 Abs. 1 im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung in einer besonders praxisrelevanten Frage virulent (s.u. Rn. 17). Darüber hinaus bestehen auch bei der Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten Besonderheiten (vgl. die Kommentierung bei § 22 Rdn. 56; § 270a Rdn. 11a).

[31] Dies war früher nur für das Schutzschirmverfahren ausdrücklich geregelt in § 270b Abs. 3 Satz 3 aF.
[32] Vgl. AG Heilbronn ZInsO 2016, 1024; AG Düsseldorf ZInsO 2014, 2389.
[33] AG Leipzig ZInsO 2017, 328 (328 f.); HambKomm-Schröder, § 21 Rn. 79.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    1.412
  • Trennungsunterhalt / 5 Steuerliche Berücksichtigung
    1.095
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    974
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    872
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    699
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    496
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    464
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    439
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    415
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    412
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    393
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    388
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.6 Hofstelle
    344
  • Einsatzwechseltätigkeit / 2.2 Verpflegungskosten
    337
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    333
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    331
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    330
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    315
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)
    306
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Gestaltungspraxis: Management- und Mitarbeiterbeteilung
Management- und Mitarbeiterbeteiligung
Bild: Haufe Shop

Das Buch bietet Ihnen eine praxisorientierte, kompakte Darstellung der häufigsten Varianten von echten und virtuellen Management- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Im Fokus: Grundidee, Recht, Besteuerung, Praxishinweise und Gestaltungsempfehlungen.


Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen

  Rn 16 Anstelle eines allgemeinen Verfügungsverbots (s.u. Rdn. 45 ff.) oder eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts (s.u. Rdn. 54 ff.) kann das Gericht einzelne, konkret bezeichnete Verfügungen verbieten (besonderes Verfügungsverbot) oder deren Wirksamkeit ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren