2.6.1 Token, Coin und wichtige technische Standards
Mit der Blockchain-Technologie können vielfältigste Zustände, Rechte, Anteile und Grundstücke tokenisiert und damit digital repräsentiert werden. Gleichzeitig erleichtert dies den Austausch, die Teilbarkeit sowie Handelbarkeit von körperlichen und nicht körperlichen Gegenständen bzw. Rechten.
Zur weiteren Ausdifferenzierung muss bei Token zwischen Fungible-Token und Non-Fungible-Token (NFT) unterschieden werden. Bei einem Fungible-Token ist es irrelevant, welcher Token gehalten wird, sondern allein die dadurch repräsentierte Anzahl und der dahinterstehende Wert ist von Bedeutung. Kryptowährungen repräsentieren formal gesehen lediglich einen Fungible-Token. Dies ist z. B. bei Bitcoin der Fall. Bitcoins als solches stellen Fungible-Token dar. Ist hingegen entscheidend, welcher Token vorhanden ist, dann handelt es sich um sog. Non-Fungible Token. Diese Token sind individualisierbar. Z. B. kann dies ein bestimmtes Recht an einem Bild oder ein Wahlrecht verkörpern (s. 2.7. Non-Fungible-Token).
Je nach dem verwendeten Blockchain-Netzwerk gibt es unterschiedliche Token. So verwendet Ethereum als weit verbreitetes Blockchain-Netzwerk für dezentrale Anwendungen folgende Token-Standards:
- ERC-20: Standard für fungible Token, also Token die ausgetauscht werden können, wie z. B. Wahltoken, Staking Token oder Kryptowährungstoken.
- ERC-721: Standard für NFT, z. B. im Bereich von Kunst oder Musik.
- ERC-1155: Vereinfacht den Tokenhandel und die Bündelung von Transaktionen zur Kosteneinsparung. Er kann sowohl für Utility-Token als auch für NFT eingesetzt werden.
Weiter sollte zwischen Coin und Token differenziert werden. Der Begriff Coin bezeichnet meist die eigene Kryptowährung des Blockchain-Netzwerks (z. B. Bitcoin oder Ether bei Ethereum), die natürlich auch zugleich ein Token ist. Im Ergebnis können bei Kryptowährungen sowohl der Begriff Token und Coin verwendet werden.
Im Bereich der Coin-Klassifizierung haben sich folgende unterschiedliche Begrifflichkeiten entwickelt:
- Altcoins: Bezeichnet die Gesamtheit an anderen Coins, die nicht Bitcoin sind. Diese Bezeichnung geht auf eine Zeit in den 2010er Jahren zurück, in der nur wenige alternative Coins neben Bitcoin existierten.
- Stablecoins: Bei einem Stablecoin handelt es sich um eine Kryptowährung, deren Wert an die Bewertung eines anderen Vermögenswerts geknüpft ist. Z. B. gibt es den USD Coin, dessen Wert an den US-Dollar gekoppelt ist (weitere Ausführungen s. 2.8.5. Stablecoins)
- Memecoins: Versuchen auf humoristische Weise im Blockchain-Ökosystem Popularität zu gewinnen. Memecoins können dennoch als Anlageobjekt gehandelt werden, jedoch ist meist keine tiefergehende Funktionalität vorhanden. Der bekannteste Meme-Coin ist der sog. Dogecoin, der das Shiba-Inu-Hundememe verwendet.
- Shitcoins: Es soll zum Ausdruck kommen, dass die Kryptowährung fast keinen Wert entfaltet oder keinen weitergehenden Zweck verfolgt und nur als Spekulationsobjekt dient. Die Einschätzung ist dementsprechend stark Investoren- bzw. Zielgruppenabhängig.
Die dargestellten Coin-Arten sind nicht immer trennscharf, geben aber eine grobe Orientierung hinsichtlich der Funktionalität und technischen Infrastruktur.
Häufig muss ein Coin oder ein Token zunächst mit einer traditionellen staatlichen Währung erworben werden (Euro, US-Dollar, etc.). Diese Währungen bezeichnet man in der Blockchain-Welt als "Fiat". Fiat ist nicht mit einem physischen Rohstoff gesichert, sondern erhält seinen Wert nur durch das in die Währung gesetzte Vertrauen als stabiles Tauschmittel zu dienen.
2.6.2 Steuerliche Einordnung von Token
Für eine steuerliche Bewertung müssen die oben beschriebenen Tokenarten insbesondere eine der folgenden Tokenkategorien zugeordnet werden. Diese entspringen im Wesentlichen der Definition des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" v. 10.5.2022. Aus einer steuerlichen Perspektive unterscheidet man sog. Currency oder Payment-Token, Utility-Token und Security-Token.