6.2.1 Anonymität von Krypto-Transaktionen
Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung von Kryptowährungen ist es notwendig, die Pseudoanonymität zu reduzieren, damit die Finanzverwaltungen von relevanten Transaktionen erfahren können.
Krypto-Transaktionen von Steuerpflichtigen können über vielfältige Möglichkeiten abgewickelt werden. Für eine bessere Systematisierung kann man allerdings als grobe Untergliederung in Onchain-Transaktionen, also Transaktionen die unmittelbar über Blockchain-Netzwerke abgewickelt werden, und Offchain-Transaktionen, Transaktionen die z. B. über Krypto-Exchanges abgewickelt werden und bei Käufen oder Verkäufen keine Einträge in einem Blockchain-Netzwerk auslösen, trennen. Beide Transaktionskategorien können und werden von Steuerpflichtigen weltweit durchgeführt. Zur Durchsetzung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung, nach Art. 3 Abs. 1 GG, ist es jedoch für Finanzverwaltungen notwendig, über geeignete Informationsquellen zu verfügen, damit auch potenziell steuerpflichtige Krypto-Transaktionen identifiziert bzw. Angaben des Steuerpflichtigen überprüft werden können. Zur Identifizierung von nicht deklarierten bzw. Überprüfung von deklarierten Transaktionen müssen Finanzverwaltungen Daten von notwendigen Zahlungsintermediären bzw. Offchain Krypto-Exchanges abgreifen. Diese Möglichkeit ist für Onchain-Transaktionen grundsätzlich nicht möglich, aber auch nicht notwendig, da zu einem gewissen Zeitpunkt Kryptowährungen in Fiat gewechselt werden müssen.
Gleichzeitig sind für die steuerrechtliche Beurteilung auch umfangreiche Angaben notwendig, z. B. die Haltedauer und damit der An- und Verkaufszeitpunkt von Kryptowährungen. Die Erweiterung der Informationsbasis für Finanzverwaltungen wird zum einen durch die Erhöhung von Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bewirkt, zum anderen durch den Ausbau internationaler Steuerinformationsaustauschabkommen. Im Folgenden werden aktuelle Entwicklungen des steuerlichen Informationsaustauschs zu Krypto-Transaktionen auf OECD- sowie EU-Ebene dargestellt. Die OECD-Vorarbeiten dienten als Grundlage für den Entwurf eines stärkeren Informationsaustauschs auf EU-Ebene mit der sog. DAC8.
Insgesamt führt der Ausbau des internationalen Informationsaustauschs dazu, dass die Steuerpflichtigen ihre Einkünfte aus Krypto-Transaktionen schwieriger verbergen können.
6.2.2 OECD: Crypto-Asset Reporting Framework
Auf OECD-Ebene wurde am 10.10.2022 die finale Fassung des sog. "Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard" (kurz: CARF) veröffentlicht. Dem ging ein öffentliches Konsultationsverfahren am Anfang des Jahres 2022 voraus. Der internationale Informationsaustausch teilt sich grundsätzlich in folgende 3 Formen:
- Austausch von Informationen auf Anfrage,
- automatischer Austausch von Informationen und
- spontaner Austausch von Informationen.
Inhaltlich ist zunächst wichtig, welche Finanzinstitute, Makler, Händler, Krypto-Dienstleister oder Betreiber von Krypto-Geldautomaten meldepflichtig sind, sog. Crypto-Asset Service Provider (= CASP). Der Ansatz der OECD zielt darauf ab, gebündelte steuerrelevante Informationen, insbesondere von Krypto-Börsen und von Wallet-Providern zu erhalten. Die meldepflichtigen Intermediäre übermitteln ihre Informationen an die jeweiligen Finanzverwaltungen.
Nach der CARF müssen diese Intermediäre Krypto-Assets melden. Die Definition des Krypto-Assets steht für eine digitale Repräsentation eines Werts, die auf einer kryptographisch verschlüsselten Distributed Ledger oder einer ähnlichen Technologie basiert, damit Transaktionen validiert und gesichert werden können. Neben klassischen Kryptowährungen umfasst dies unter anderem auch Stablecoins, Airdrops, Forks und NFT.
Meldepflichtige Transaktionsarten sind zum einen der Austausch von Krypto-Assets mit Fiat sowie der Tausch von Krypto-Assets und deren Übertragung. Dies umfasst auch die Zahlung einer Ware bzw. Dienstleistung mit einem Krypto-Asset. Es existiert keine Wertgrenze, weshalb alle Transaktionen von natürlichen und juristischen Personen übermittelt werden müssen.