Neben der steuerrechtlichen Bewertung von Transaktionen kann die Blockchain-Technologie auch einen Mehrwert für die Digitalisierung von steuerlichen Prozessen leisten. Dabei wird die Blockchain-Technologie bei der Bewertung, Verarbeitung und Dokumentation in steuerlichen Prozessen sowohl von den Finanzverwaltungen als auch durch Steuerpflichtige eingesetzt. Von besonderem Interesse sind transaktionsstarke Steuerarten wie Mehrwertsteuer, Zoll, Verrechnungspreise sowie die Kapitalertragssteuer. Aber es lassen sich auch holistische Einsatzmöglichkeiten identifizieren, die nationale und grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte erfassen, z. B. bei der Einführung von digitalen vertrauenswürdigen elektronischen Identitäten sowie dem Dokumentenmanagement.
Bei einer Systematisierung lassen sich insbesondere 3 Kerntreiber bei Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie im Bereich des Steuerrechts identifizieren:
- Revisionssichere Automatisierung von steuerlichen Prozessen,
- Bekämpfung der Steuerhinterziehung, bzw. des -missbrauchs sowie
- Verifikation von steuerlichen Transaktionen durch die Finanzverwaltungen in Echtzeit.
Diese Kerngedanken setzen wesentlich an der Digitalisierung von Transaktionen bzw. konzerninternen Transaktionsaktionsdaten in der Supply-Chain an und digitalisieren nicht den gesamten steuerlichen Prozess über eine Blockchain, sondern verwenden lediglich "Blockchain-Bausteine". Die Blockchain-Technologie wird lediglich als Werkzeug für eine fälschungssichere Kommunikation, zur Dokumentation sowie zur Verifikation von Transaktionen zwischen per se nicht vertrauenswürdigen Parteien eingesetzt. Alle diskutierten Blockchain-Konzepte im Bereich des Steuerrechts greifen damit auf den Kerngedanken der Blockchain-Technologie und schlussendlich von Bitcoin zurück, indem technologiebasiert eine vertrauenswürdige elektronische Kommunikation ohne Intermediäre gewährleistet wird.
In einem weiteren Schritt ist die Finanzverwaltung Teil dieses Prozesses bzw. orchestriert den Prozess, damit eine unmittelbare steuerliche Veranlagung und Überprüfung erfolgen kann (Stichwort: Echtzeit-Betriebsprüfung). Die Anwendungsbeispiele sind branchenunabhängig und gehen über bloße Konzernanwendungen hinaus.
Bei diesen Anwendungsbeispielen handelt es sich längst nicht mehr um theoretische Konzepte. Teilweise wurden diese Konzepte bereits konkret umgesetzt, z. B. wird in der Volksrepublik China die Blockchain-Technologie zur Dokumentation von Rechnungen bzw. zur Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung eingesetzt. Darüber hinaus experimentiert die deutsche Finanzverwaltung mit digitalen Blockchain-basierten Identitäten in steuerlichen Prozessen.
Die Einsatzmöglichkeiten konzentrieren sich nicht nur auf eine bestimmte Steuerart, sondern erstrecken sich über die Bereiche der direkten und indirekten Besteuerung. Außerdem bieten sich auch allgemeine bzw. administrative Einsatzpotenziale.